Baurechtskanzlei Martin: Rechtsanwalt in Essen (Ruhrgebiet) - Fachanwalt  für privates Baurecht, öffentliches Baurecht, Architektenrecht, Vergaberecht, Immobilienrecht und Umweltrecht
 
Umfassende Beratung in einem spezialisierten Bereich, hier liegt die Stärke der Kanzlei: Baurecht, Architektenrecht, Umweltrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht und die Vertragsgestaltung

Von der Beratung bei der Einholung von Baugenehmigungen sowie weiteren Genehmigungen über Fragen des Umweltschutzes bis hin zur Abwicklung des Vorhabens, einschließlich der Verfahrensführung oder Prozessführung. Beratung rund
um Planung und Ausführung der am Bau Beteiligten, in allen Bauphasen und Planungsphasen. Durchsetzung von Werklohnforderungen und Forderungssicherung. Unterstützung bei Ausschreibungen; Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen; Baustellenberatung und Nachtragsforderungen.

Seit vielen Jahren sind wir schwerpunktmäßig im öffentlichen und privaten Baurecht Architektenrecht und Immobilienrecht tätig. Wir betreuen eine Vielzahl von Bauunternehmen und Handwerksbetrieben sowie Architekten und Ingenieuren bundesweit.

Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen: das private Baurecht, Architektenrecht, Ingenieurrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht, öffentliche Baurecht einschließlich Erschließung, Umweltrecht, Bauträgerrecht, Haftungsrecht, Verkehrssicherungspflicht und die Vertragsgestaltung.

Sie können von unserer Erfahrung profitieren bei:

• der interessengerechten Gestaltung von Bauverträgen nach BGB oder VOB
• der Rechts wahrenden Korrespondenz bei Bauvertragsstörungen
• der Gestaltung prüffähiger Abrechnungen
• der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Werklohn-/Honoraransprüche
• der Durchsetzung/Abwehr von Mängelbeseitigungs- und Schadensersatzansprüchen
• Standortfragen
• Haftungsfragen
• Umweltschutzauflagen
• Vergabeverfahren
• der außergerichtlichen Streitschlichtung
• der Prozessführung im Zivil- und Verwaltungsrecht, bundesweit

Vor Ort interessensgerechte Lösungen für unsere Mandanten zu finden, durch kompetente Beratung und Vertretung. Ihr Erfolg ist unser Ziel.

Wir vertreten und beraten Ihr Bauunternehmen / Ihren Handwerksbetrieb z.B. bei folgenden Rechtsfragen:

• Gründung von Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
• Nachunternehmerverträge
• Kostenvorschüsse durchsetzen
• Risikominimierung
• Durchsetzung und Sicherung von Forderungen
• Ungerechtfertigter Einbehalt
• Gestaltung rechtsicherer Verträge

Wir bieten Baustellenberatung auch während der Bauarbeiten z.B. bei Nachträgen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, bei Behinderung, bei Stundennachweisen etc.

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