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Unter Immobilie, auch Liegenschaft oder Anwesen
ist ein Grundstück,
ein Gebäude oder auch eine Wohnung zu verstehen. Das Wort Immobilie
kommt aus dem lateinischen im-mobilis = unbewegliches Sachgut. Im
Gegensatz zu bewegliche Sachgütern unterliegen Immobilien anderen
gesetzlichen Bestimmungen - vom Eigentumserwerb bis zur Nutzung etc.
Alle Fragen um Grundstück, Haus, Wohnung, Werkstatt bis hin
zur Industriehalle bezeichnet man Immobilienrecht. Diese Fragen sind
oft nicht zu trennen vom Baurecht oder auch vom Umweltrecht.
Schon beim Kauf der Immobilie können Fragen entstehen erste
Rechtsfragen. Eine Beratung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie
(Grundstück, Haus, Wohnung, Industriehalle etc.) gehört
zu unseren Aufgaben. Ebenso ist eine juristische Beratung im Vorfeld
der Realisierung eines Projektes an einem bestimmten Standort Kernbestandteil
unserer Beratungskompetenz.
Wir stehen unseren Klienten auch bei Investitionsfragen, Finanzierungen,
Umschuldungen etc. bei Kreditinstituten mit unserer Beratung zur Seite.
Wir begleiten Ihr Projekt mit juristischer Beratung - d. h. einem
juristischen Projektmanagement. Sie können dadurch Fehlinvestitionen
vermeiden und Zeit einsparen.
Unsere Begleitung umfasst:
• Rechtsberatung bei Bauplanung und Bauordnung
•
Prüfung aller Fragen des Umweltrechts.
•
Prüfung des geeigneten Standortes, erforderliche Änderungen
zur Realisierung des
• Projektes oder Beratung zu alternativen
Standorten
•
Gestaltung und Prüfung aller notwendeigen Verträge,
wie z.B.
• Projektentwicklungsvertrag, Generalplanervertrag, Generalübernehmervertrag
oder
• Generalunternehmervertrag, Verträge mit weiteren am
Projekt beteiligten Fachplaner,
• Subplanern, Subunternehmern etc.
Entwurf sowie Prüfung von Allgemeinen
• Vertragbedingungen,
Prüfung der vergaberechtlichen Bestimmungen und der
•
Vergabevoraussetzungen
liegen auch im Bereich unserer Aufgaben
• Zeitvorgaben und rechtliche Fixierung
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