Baurechtskanzlei Martin: Rechtsanwalt in Essen (Ruhrgebiet) - Fachanwalt  für privates Baurecht, öffentliches Baurecht, Architektenrecht, Vergaberecht, Immobilienrecht und Umweltrecht
  Verkehrssicherungspflicht
Wann haften Sie als Anlagenbetreiber, Betreiber einer Werkzeughalle, einer ungesicherten Sportanlage, eines Hallenbades oder als Grundstückseigentümer für das Gebäude oder als Waldbesitzer für ihren Baumbestand?

Haften Sie als Eigentümer eines unbebauten Hanggrundstücks aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht dafür, wenn sich aus dem Grundstück infolge von Natureinwirkungen Felsbrocken lösen und auf ein bebautes Nachbargrundstück stürzen oder Äste des auf dem Grundstück stehenden Baumes einen Dritten verletzen?

Was müssen Sie beachten, wenn Sie als Unternehmer eine Anlage für den öffentlichen Verkehr oder einen begrenzten Nutzerkreis zur Verfügung stellen? Was müssen Sie bei Gewässern beachten? Welche Verkehrssicherungspflichten übernehmen Sie als Unternehmer, als Architekt bei einem Bauvorhaben? Was müssen Sie beachten, wenn Sie Verkehrssicherungspflichten vertraglich übertragen oder übernehmen wollen?

In welchem Umfang und mit welcher Maßgabe können Verkehrssicherungspflichten übertragen werden und was ist hierbei im Einzelfall zu beachten?
Sie in diesen speziellen Bereichen zielgerecht zu beraten und zu unterstützen, gehört mit zu unseren Kernkompetenzen, die wir durch Vernetzung mit kompetenten Fachexperten aus anderen Fachgebieten fortlaufend aktualisieren.