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Verkehrssicherungspflicht |
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Wann haften
Sie als Anlagenbetreiber, Betreiber einer Werkzeughalle, einer
ungesicherten Sportanlage, eines Hallenbades oder als Grundstückseigentümer
für das Gebäude oder als Waldbesitzer für ihren
Baumbestand?
Haften Sie als Eigentümer eines unbebauten Hanggrundstücks
aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht dafür, wenn
sich aus dem Grundstück infolge von Natureinwirkungen Felsbrocken
lösen und auf ein bebautes Nachbargrundstück stürzen
oder Äste des auf dem Grundstück stehenden Baumes einen
Dritten verletzen?
Was müssen Sie beachten, wenn Sie als Unternehmer eine Anlage
für den öffentlichen Verkehr oder einen begrenzten Nutzerkreis
zur Verfügung stellen? Was müssen Sie bei Gewässern
beachten? Welche Verkehrssicherungspflichten übernehmen Sie
als Unternehmer, als Architekt bei einem Bauvorhaben? Was müssen
Sie beachten, wenn Sie Verkehrssicherungspflichten vertraglich übertragen
oder übernehmen wollen?
In welchem Umfang und mit welcher Maßgabe können Verkehrssicherungspflichten übertragen
werden und was ist hierbei im Einzelfall zu beachten?
Sie in diesen speziellen Bereichen zielgerecht zu beraten und zu
unterstützen, gehört mit zu unseren Kernkompetenzen, die
wir durch Vernetzung mit kompetenten Fachexperten aus anderen Fachgebieten
fortlaufend aktualisieren. |
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